Goldankauf Löhndorf
goldschmuck

Goldschmuck

 

Ich bewerte Goldschmuck mit und ohne Edelsteine, Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrschmuck, Uhren, Münzen, Bruchgold etc. nach Goldlegierung und Gewicht.

Ich freue mich darauf, Ihre Fragen zu beantworten. Mein Angebot für den Ankauf Ihrer Schmuckstücke wird für Sie nachvollziehbar und verständlich sein.

Auch wenn bei Bruchgold keine Punzierung zu erkennen ist oder Sie generell unsicher sind ob der Schmuck echt ist, lässt sich durch spezielle Prüfungen die Legierung bestimmen.

Silberschmuck

 

Auch für nicht mehr getragenen oder defekten Silberschmuck mache ich Ihnen gern ein Angebot nach Gewicht, Legierung und Zustand der vorgelegten Schmuckstücke.

 

silberschmuck
zahngold

Zahngold

 

Bitte nie Zahngold wegwerfen! Die Optik entscheidet oft nicht über den tatsächlichen Wert!

Legen Sie gern Ihr Zahngold, auch mit Anhaftungen von Zement oder Keramik, vor. Meistens ist es eine Überraschung, wieviel Geld für Zahngold ausgezahlt werden kann.

Silber

Kannen, Vasen, Leuchter, Tabletts etc. können durchaus aus echtem Silber sein! Durch ihr Gewicht können diese Gegenstände im Falle eines Verkaufs durchaus interessante Preise erzielen.

Eine genaue Begutachtung und Prüfung geben Ihnen Aufschluss über die Echtheit und den aktuellen Wert zum Tageskurs.

silber
muenzen

Münzen

 

Goldmünzen weisen oft eine Legierung bis hin zum Feingold auf.

Ich ermittle den tatsächlichen Feingoldanteil für Sie und mache Ihnen ein tagesaktuelles Angebot.

 

Zinn

 

Für Gegenstände aus reinem Zinn erhalten Sie einen Preis pro Kilogramm.

 

zinn
bestecke

Bestecke

 

Für Bestecke mit Silberauflagen ab 60er Auflage erhalten Sie einen Preis pro Kilogramm. Messer und Gegenstände, die z.B. Edelstahl beinhalten, werden mit einem Abzug vom tatsächlichen Gewicht bewertet.
Es spielt keine Rolle, ob die Bestecke vollzählig, geputzt oder ungeputzt sind. Also machen Sie sich nicht die Mühe, das Besteck vorher zu putzen.

 

Erbschaften

 

Die Ermittlung von Ankaufspreisen für einzelne Gegenstände oder Schmuckstücke für Erbengemeinschaften zum Zwecke der gerechten Aufteilung unter den Erben oder zur ungefähren Bestimmung als Angabe für die Erbschaftssteuererfolgt kostenpflichtig nach Aufwand.
Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Verkauf (auch Teilverkauf) der der Schmuckstücke/Gegenstände kommen, werden die Kosten der Schätzung selbstverständlich verrechnet.